Aufstellungsbeschluss sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan S/58/130 „Wohngebiet Welzower Straße“, Spremberger Vorstadt sowie 22. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 31.05.2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. S/58/130 „Wohngebiet Welzower Straße“, Spremberger Vorstadt und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) beschlossen. Die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitpläne soll die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO schaffen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ein Areal in der Gemarkung Spremberger Vorstadt und Sachsendorf mit einer Gesamtfläche von ca. 1,6 ha. Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich der Bauleitpläne aus dem beigefügten Kartenausschnitt.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Amtsblatt vom 13.09.2025 bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichtet werden und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten.

Daher wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. S/58/130 „Wohngebiet Welzower Straße“ sowie der Vorentwurf der 22. FNP-Änderung nebst jeweils zugehöriger Begründung in der Fassung vom 16.07.2025 für den Zeitraum vom 15.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025 im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt. Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können die Auslegungsunterlagen dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • montags und mittwochs                        von 07:00 bis 15:00 Uhr
  • dienstags                                                  von 07:00 bis 17:00 Uhr
  • donnerstags                                             von 07:00 bis 18:00 Uhr
  • freitags                                                      von 07:00 bis 13:00 Uhr
  • samstags                                                   von 09:00 bis 12:00 Uhr

Während dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, zu den veröffentlichten Unterlagen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Adresse: Bauplanung@cottbus.de zu übermitteln. Ergänzend können bei Bedarf Stellungnahmen auch schriftlich bis spätestens 22.10.2025 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus gesendet werden. 

Alternativ besteht die Möglichkeit, über das Planungsportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen gemäß § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

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