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Wasserentnahme aus Seen und Flüssen tagsüber untersagt

Die bereits angekündigte Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz zur befristeten Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern ist am heutigen Dienstag, 24.06.2025, in Kraft getreten.

Sie ist am Montag auf www.cottbus.de/niedrigwasser  veröffentlicht worden.

Demnach gilt jetzt folgende Einschränkung: Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung wird in der Zeit von
08:00 bis 20:00 Uhr untersagt. Diese Allgemeinverfügung erstreckt sich über das Stadtgebiet Cottbus/Chóśebuz.

Darüber hinaus gibt es deutliche Signale der zuständigen Landesbehörden, dass dieses Entnahmeverbot schon Kürze erweitert werden wird.

Durch das Landesamt für Umwelt wird aktuell die Stufe 2 des Niedrigwasserkonzeptes im mittleren Spreegebiet umgesetzt. Das bedeutet auch, dass in mehrere Gräben im Stadtgebiet und im näheren Umland deutlich weniger Wasser eingeleitet wird.

Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung wird in der Zeit von 08.00 bis 20.00 Uhr untersagt.

Diese Allgemeinverfügung erstreckt sich über das Stadtgebiet Cottbus/Chóśebuz. …

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