Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 24.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W/50/126 „Kolkwitzer Straße Süd“ einschließlich der zugehörigen Begründung in der Fassung vom 25.07.2025 gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Bereits in den Jahren 2022 und 2023 hatte die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung der Bebauungspläne „Kolkwitzer Straße Süd 1“ und Kolkwitzer Straße Süd 2“ beschlossen. Mit dem o.g. Beschluss vom 24.09.2025 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kolkwitzer Straße Süd 1“ um den Großteil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Kolkwitzer Straße Süd 2“ erweitert. Zudem wurde die Bezeichnung des Bebauungsplanes geändert. Beide bislang separat betriebenen Planverfahren sollen zusammengeführt und als Bebauungsplan „Kolkwitzer Straße Süd“ fortgesetzt werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 3,2 ha im Ortsteil Ströbitz südlich der Kolkwitzer Straße. Die städtebauliche Zielstellung sieht die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes mit straßenbegleitenden Mehrfamilienhäusern an der Kolkwitzer Straße und kleinteiliger Bebauung im Quartiersinneren vor.
Von der Planaufstellung in der Gemarkung Ströbitz berührt sind die in Privatbesitz befindlichen Flurstücke 340, 342 und 343 (Flur 32) sowie Teile der kommunalen Straßenflurstücke 341, 350 und 351 (Kolkwitzer Straße (Flur 32) sowie 245 (Klein Ströbitzer Straße (Flur 31)). Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich aus nebenstehendem Kartenausschnitt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 10.11.2025 bis 12.12.2025 an dieser Stelle.
Zusätzlich werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können die Auslegungsunterlagen dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
- montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr
- dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr
- donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr
- freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr
- samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr
Zu den veröffentlichten Unterlagen können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an Bauplanung@Cottbus.de oder über das Planungsportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de übermittelt bzw. bei Bedarf bis spätestens 15.12.2025 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus gesendet werden.
Bitte beachten Sie, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die amtliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt vom 08.11.2025. Der vollständige Bekanntmachungstext sowie die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung.
Datenschutzhinweis
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit im Internet veröffentlicht wird.