Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. W/52/123 „Speicherquartier Vetschauer Straße“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 24.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Speicherquartier Vetschauer Straße“ im Ortsteil Ströbitz und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) beschlossen. Ziel der Planaufstellung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Reaktivierung der ehemals militärisch genutzten Konversionsfläche mitsamt der beiden denkmalgeschützten Flachbodenspeicher. Ein Schwerpunkt ist die Entwicklung eines nutzungsdurchmischten Quartiers für Wohnen, Betreuung und Bildung.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 9 ha. Das Plangebiet wird nördlich durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn, westlich durch die Grenze zur Gemarkung Spremberger Vorstadt, südlich durch die Vetschauer Straße sowie westlich von der Sachsendorfer Straße umschlossen.

Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus dem beigefügten Kartenausschnitt.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zur Änderung des FNP wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichtet werden und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten.

Daher wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Speicherquartier Vetschauer Straße“ sowie der Vorentwurf der 24. FNP-Änderung nebst jeweils zugehöriger Begründung in der Fassung vom April 2025 für den Zeitraum vom 30.06.2025 bis einschließlich 28.07.2025 an dieser Stelle bereitgestellt.

Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können die Auslegungsunterlagen dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • montags und mittwochs                        von 07:00 bis 15:00 Uhr
  • dienstags                                                  von 07:00 bis 17:00 Uhr
  • donnerstags                                             von 07:00 bis 18:00 Uhr
  • freitags                                                      von 07:00 bis 13:00 Uhr
  • samstags                                                   von 09:00 bis 12:00 Uhr

Ihre Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise zu den ausgelegten Unterlagen können bis spätestens 30.Juli 2025 (Posteingang) beim Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus eingereicht werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen per E-Mail an bauplanung@cottbus.de oder über das Planungsportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen gemäß § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit im Internet veröffentlicht wird.

Vorentwurf Planzeichnung

Vorentwurf Begründung

Änderungsblatt - 24. Änderung Flächennutzungsplan

Informationsblatt Datenschutz