Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf zur Gestaltungssatzung „Altstadt Cottbus/Chóśebuz“

Derzeit arbeitet die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz an der Aktualisierung der rechtskräftigen Gestaltungssatzung von 1998.



Diese Satzung gilt für das Gebiet der Altstadt, wie sie noch heute im Wesentlichen durch die historische Stadtmauer bzw. die ehemaligen Wallanlagen begrenzt wird, sowie für den bebauten Bereich südwestlich der Straße Am Turm (Am Turm 22-25a, Stadtpromenade 3-4, Spremberger Straße 18-19) und im Osten für die bebauten Bereiche bis ans Spreeufer (Am Spreeufer 3-12, Sandower Straße 17-19, Goethestraße). Der Geltungsbereich ist dem Lageplan zu entnehmen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Gestaltungssatzung „Altstadt Cottbus/Chóśebuz“ in der Fassung vom 17.03.2025 mit dem als Anlage beigefügten Gestaltungsleitfaden zur Gestaltungssatzung in der Fassung vom 17.03.2025 erfolgte gemäß § 87 Abs. 8 BbgBO im Zeitraum vom 19.05.2025 bis 19.06.2025.

Im Ergebnis dieser Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden folgende Festsetzungen geändert:

                      Änderung der allgemeinen Genehmigungspflicht zu einer Erlaubnispflicht von Werbeanlagen

            – Konkretisierung der östlichen Begrenzung des Geltungsbereichs im Lageplan

Daher erfolgt eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt angemessen verkürzt. Stellungnahmen können nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Veröffentlichung des Entwurfes der Gestaltungssatzung in der Fassung vom 10.09.2025 mit dem als Anlage beigefügten Gestaltungsleitfaden zur Gestaltungssatzung in der Fassung vom 10.09.2025 erfolgt durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 15.09.2025 bis 06.10.2025 auf dieser Seite.

Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses (Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus) zur Einsichtnahme ausliegen.

Während dieser Frist können dort die Auslegungsunterlagen zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

montags und mittwochs                     von 07:00 bis 15:00 Uhr

dienstags                                            von 07:00 bis 17:00 Uhr

donnerstags                                       von 07:00 bis 18:00 Uhr

freitags                                               von 07:00 bis 13:00 Uhr

samstags                                           von 09:00 bis 12:00 Uhr

 

Zu den veröffentlichten Unterlagen können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind bis spätestens 08.10.2025 vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per Post an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Gestaltungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Die Aufstellung der Gestaltungssatzung erfolgt gemäß § 87 Abs. 1, 2 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO).

 

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 87 Abs. 8 BbgBO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Art. 13 DSGVO), welches zusammen mit den Beteiligungsunterlagen veröffentlicht wird. 

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