Derzeit arbeitet die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz an der Aktualisierung der rechtskräftigen Gestaltungssatzung von 1998.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Gestaltungssatzung „Altstadt Cottbus/Chóśebuz“ in der Fassung vom 17.03.2025 mit dem als Anlage beigefügten Gestaltungsleitfaden zur Gestaltungssatzung in der Fassung vom 17.03.2025 erfolgte gemäß § 87 Abs. 8 BbgBO im Zeitraum vom 19.05.2025 bis 19.06.2025.
Im Ergebnis dieser Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden folgende Festsetzungen geändert:
– Änderung der allgemeinen Genehmigungspflicht zu einer Erlaubnispflicht von Werbeanlagen
– Konkretisierung der östlichen Begrenzung des Geltungsbereichs im Lageplan
Daher erfolgt eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt angemessen verkürzt. Stellungnahmen können nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Veröffentlichung des Entwurfes der Gestaltungssatzung in der Fassung vom 10.09.2025 mit dem als Anlage beigefügten Gestaltungsleitfaden zur Gestaltungssatzung in der Fassung vom 10.09.2025 erfolgt durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 15.09.2025 bis 06.10.2025 auf dieser Seite.
Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses (Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus) zur Einsichtnahme ausliegen.
Während dieser Frist können dort die Auslegungsunterlagen zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr
dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr
donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr
freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr
samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr
Zu den veröffentlichten Unterlagen können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind bis spätestens 08.10.2025 vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per Post an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Gestaltungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Die Aufstellung der Gestaltungssatzung erfolgt gemäß § 87 Abs. 1, 2 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO).
Datenschutzhinweis
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Art. 13 DSGVO), welches zusammen mit den Beteiligungsunterlagen veröffentlicht wird.