Gleichstellungsbeauftragte

Grundlagen der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten

„Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, für die Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichem Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung durch wirksame Maßnahmen zu sorgen.“

Verfassung des Landes Brandenburg Artikel 12, Absatz 3

Aufgaben

Die allgemeine Aufgabe einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, die Kommune und die Dienststelle zu unterstützen, den Verfassungsauftrag zur Durchsetzung der Geschlechtergerechtigkeit zu erfüllen. Sie ist Initiatorin, Beraterin und Kooperationspartnerin innerhalb der Verwaltung und Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger ihrer Kommune.

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte im Land Brandenburg erfüllen ihre Aufgaben auf zwei Ebenen. Intern werden ihre Aufgaben durch das Landesgleichstellungsgesetz bestimmt, hier geht es vorrangig um Personalauswahl und -entwicklung, um Organisationsentwicklung sowie Arbeitsbedingungen innerhalb der Verwaltung und um Konzept- und Strategieentwicklung.

Extern wirken sie auf der Grundlage des § 18 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in die Kommune hinein, nehmen Einfluss auf die kommunalpolitische Entwicklung und die Willensbildung der politischen Gremien, beraten und nehmen Stellung zu frauen- und gleichstellungsrelevanten Aspekten bei Vorhaben in der Kommune.

Quelle:

Leitbild der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landes Brandenburg, 2015

Leitbild der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landes Brandenburg

Leitbild

Was hat das mit Ihnen zu tun?

Sie können sich zu folgenden Themen an die Gleichstellungsbeauftragte wenden:

Beratung und Unterstützung in Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann

  • in Bildung
  • in Ausbildung
  • im Beruf
  • im öffentlichem Leben
  • in Familie
  • im Bereich der sozialen Sicherung

 

Beispiele aus der Praxis:

  • Beratung in herausfordernden Lebenslagen
  • Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Pflege
  • Alleinerziehende

Aktueller Tätigkeitsbericht

Bericht der Gleichstellungsbeauftragten 2024

Aktuelles

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Allgemeine Informationen

Gleichstellungsbeauftragte

Aline

Erdmann

Neumarkt 5

03046

Cottbus

Tel: 0355 612-2018

Fax: 0355 612-132018