Verwaltungsleistungen des Fachbereiches 53 - Gesundheit

Anzeige von Tätigkeiten mit Arzneimitteln

Wenn Sie einer Tätigkeit im Zusammenhang mit Arzneimitteln nachgehen, müssen Sie dies zuerst beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), in manchem Fall auch beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), anzeigen.

Infektionsschutz Meldung

Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

Medizinische Praxen Anmeldung

Sie möchten sich in einem Gesundheits- oder Heilberuf selbstständig machen? Dies zeigen Sie Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt an.

Tuberkuloseberatung

In Tuberkulose-Angelegenheiten wenden Sie sich an die Tuberkulose-Beratungsstelle Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.  

Wasseruntersuchung Durchführung

Bei Auffälligkeiten in Ihrem Trinkwasser können Sie sich an das örtliche Wasserversorgungsunternehmen und gegebenenfalls an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.