Masernschutz

Masern sind hoch ansteckend und können zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen führen. Gleichzeitig kursieren viele Gerüchte über Masern: falsche Informationen, die für Verunsicherung sorgen. Hier klärt das Bundesministerium für Gesundheit die häufigsten Fragen zum Masernschutzgesetz:

Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich Gesundheit der Stadt Cottbus/Chóśebuz keine Impfungen vornimmt.

Sollten Sie eine Aufforderung zur Vorlage des Nachweises über eine Masernimpfung durch den Fachbereich Gesundheit der Stadt Cottbus/Chóśebuz erhalten haben, erfolgt die Vorlage der erforderlichen Impfdokumente vor Ort:

Technisches Rathaus
Fachbereich Gesundheit, Zimmer 3.109
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus

Eine individuelle Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung ist per E-Mail unter masernschutz@cottbus.de oder per Telefon unter 0355 612-3241 möglich.