Ein Teddy der von einer Ärztin mit einem Stethoskop untersucht wird.

BEGLEITENDE SOZIALARBEIT

Die Aufgaben der Sozialarbeit beziehen sich vorrangig auf die Beratung und Unterstützung von Eltern und anderen Bezugspersonen sowie der Vermittlung von Kontakten im interdisziplinären Leistungs- und Unterstützungssystem.

Diese bestehen insbesondere aus:

  • Erweiterung und Aktualisierung der Anamnese in Gesprächen mit Eltern und anderen Bezugspersonen in der häuslichen Umgebung, in der Kita oder in der Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle
  • Hinweise auf Hilfs- und Beratungsangebote
  • Kontaktvermittlung zu Ämtern, Kindereinrichtungen, Vereinigungen, Selbsthilfegruppen mit Eltern und Bezugspersonen im Territorium
  • Kontaktaufnahme mit der Sonderpädagogischen Beratungsstelle, Fördereinrichtungen und Schulen
  • sozialrechtlicher Beratung
  • Gesprächsangebote in schwierigen Lebenssituationen