BEGLEITENDE SOZIALARBEIT
Die Aufgaben der Sozialarbeit beziehen sich vorrangig auf die Beratung und
Unterstützung von Eltern und anderen Bezugspersonen sowie der Vermittlung von
Kontakten im interdisziplinären Leistungs- und Unterstützungssystem.
Diese bestehen insbesondere aus:
- Erweiterung
und Aktualisierung der Anamnese in Gesprächen mit Eltern und anderen
Bezugspersonen in der häuslichen Umgebung, in der Kita oder in der
Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle
- Hinweise
auf Hilfs- und Beratungsangebote
- Kontaktvermittlung
zu Ämtern, Kindereinrichtungen, Vereinigungen, Selbsthilfegruppen mit
Eltern und Bezugspersonen im Territorium
- Kontaktaufnahme
mit der Sonderpädagogischen Beratungsstelle, Fördereinrichtungen und
Schulen
- sozialrechtlicher
Beratung
- Gesprächsangebote
in schwierigen Lebenssituationen