ERSTBERATUNG UND ERSTANAMNESE
Die Erstberatung bietet den Eltern und anderen Bezugspersonen die
Möglichkeit, sich mit dem Thema Frühförderung in der konkreten Situation mit
ihrem Kind auseinanderzusetzen.
Die Erstberatung
bietet dem Berater die Möglichkeit, sensibel die Situation der Eltern und des
Kindes zu erfassen, auf die Bedürfnisse der Eltern einzugehen und diese in das
Beratungskonzept zu integrieren. Um ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen,
kann die Erstberatung in der häuslichen Umgebung, aber auch in der
Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle, in der Kindertagestätte
oder in einer anderen Tages- und Betreuungseinrichtung stattfinden.
In der
Erstberatung erfolgt die Abklärung des Anliegens der Eltern. Weiterhin werden
die Eltern über die Arbeitsweise sowie die Förder- und Therapiemöglichkeiten
der Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle oder anderer
Frühförderangebote informiert (Auftragsklärung). Die Aufnahme anamnestischer
Daten einschließlich der Schweigepflichtentbindung bereitet die
interdisziplinäre Eingangsdiagnostik vor. Die Anamnese kann je nach
Gesprächsverlauf mit den Eltern durch eine andere Profession (Arzt, Therapeut,
Pädagoge) fortgeschrieben werden. Die Sozialanamnese verbleibt als
Dokumentation in der Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle.