Hygiene
Masernschutz
Aufgaben/Leistungen
- Infektionsschutz >
- Grundlage bildet das Infektionsschutzgesetz. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
- Kommunalhygiene
- Einflussnahme auf gesundheitsfördernde Umweltbedingungen
- Krankenhaushygiene
- Krankenhaushygiene beinhaltet die Überwachung und fachliche Beratung medizinischer Einrichtungen in Fragen der Hygiene und Infektionsprävention
- Umwelthygiene / Umweltmedizinische Beratung
- Einflussnahme auf gesundheitsfördende Umweltbedingungen
- Hygieneüberwachung und Aktivitäten
- Kontrollen in KiTas und anderen Gemeinschaftseinrichtungen
- Kontrollen in Bädern, Saunabädern, Sportstätten, Fitnessstudios, Kosmetikeinrichtungen und anderen Freizeiteinrichtungen.
- Überwachung von Trink- und Badewasser und Innenraumluft
- Badestellen im Land Brandenburg
Hier können online über die Karte Informationen über Badestelle und Badestrand, die aktuelle Wasserqualität, Infrastruktur, Ausstattung und Versorgung abgerufen werden.
- Badestellen im Land Brandenburg
- Kontrollen von Friedhöfen und des Bestattungswesens
- Überwachung der Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen
- Beurteilung von Bauplänen
- Mitwirkung an gesundheitlich bedeutsamen Planungen und Vorhaben
- Aufnahme von Meldungen über Infektionskrankheiten und Durchführung von Gegenmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit und Kontrolle von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
- Beratung von Bürgerinnen und Bürgern über hygienische und umweltmedizinische Fragen.
Allgemeine Informationen
Fachbereichsleiterin Gesundheit
Christiane
Glosemeyer
Fachbereich 53 - Gesundheit
Fachbereich Gesundheit
Karl-Marx-Str. 67
03044
Cottbus
Tel: 0355 612-3215
Im Notfall außerhalb der Dienstzeit über Leitstelle Feuerwehr
0355 632-0
Fax: 0355 612-133504
Gebührenerhebung
Von welchen Einrichtungen werden Gebühren erhoben?
Geregelt ist das in der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (Gebührenordnung MSGIV – GebOMSGIV):
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomsgiv
Auf diesem Informationsblatt findet lediglich die Erhebung von Gebühren des Fachbereiches
Gesundheit/Sachbereich Hygiene Berücksichtigung.
Informationsblatt_Gebühren_Hygiene
Dateigröße: 143.37 KB
Erstellt: 09.04.2025
Aktualisiert: 09.04.2025
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