Aufgaben/Leistungen

  • Infektionsschutz >
    • Grundlage bildet das Infektionsschutzgesetz. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
  • Kommunalhygiene
    • Einflussnahme auf gesundheitsfördernde Umweltbedingungen
  • Krankenhaushygiene
    • Krankenhaushygiene beinhaltet die Überwachung und fachliche Beratung medizinischer Einrichtungen in Fragen der Hygiene und Infektionsprävention
  • Umwelthygiene / Umweltmedizinische Beratung
    • Einflussnahme auf gesundheitsfördende Umweltbedingungen
  • Hygieneüberwachung und Aktivitäten
    • Kontrollen in KiTas und anderen Gemeinschaftseinrichtungen
    • Kontrollen in Bädern, Saunabädern, Sportstätten, Fitnessstudios, Kosmetikeinrichtungen und anderen Freizeiteinrichtungen.
    • Überwachung von Trink- und Badewasser und Innenraumluft
      • Badestellen im Land Brandenburg
        Hier können online über die Karte Informationen über Badestelle und Badestrand, die aktuelle Wasserqualität, Infrastruktur, Ausstattung und Versorgung abgerufen werden.
    • Kontrollen von Friedhöfen und des Bestattungswesens
    • Überwachung der Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen
    • Beurteilung von Bauplänen
    • Mitwirkung an gesundheitlich bedeutsamen Planungen und Vorhaben
    • Aufnahme von Meldungen über Infektionskrankheiten und Durchführung von Gegenmaßnahmen
    • Zusammenarbeit mit und Kontrolle von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
    • Beratung von Bürgerinnen und Bürgern über hygienische und umweltmedizinische Fragen.

Allgemeine Informationen

Fachbereichsleiterin Gesundheit

Christiane

Glosemeyer

Fachbereich 53 - Gesundheit

Fachbereich Gesundheit

Karl-Marx-Str. 67

03044

Cottbus

Tel: 0355 612-3215

Im Notfall außerhalb der Dienstzeit über Leitstelle Feuerwehr

0355 632-0

Fax: 0355 612-133504

Gebührenerhebung

Von welchen Einrichtungen werden Gebühren erhoben?
Geregelt ist das in der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (Gebührenordnung MSGIV – GebOMSGIV):
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomsgiv

Auf diesem Informationsblatt findet lediglich die Erhebung von Gebühren des Fachbereiches
Gesundheit/Sachbereich Hygiene Berücksichtigung.

Informationsblatt_Gebühren_Hygiene