Service für Studierende
Herzlich willkommen auf unserer speziellen Seite für Studierende der BTU Cottbus-Senftenberg! Hier finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um die Dienstleistungen des Stadtbüros und der Ausländerbehörde einfach und schnell zu nutzen.
Wir bieten spezielle Sprechzeiten an, damit Sie Ihre Anliegen unkompliziert und ohne lange Wartezeiten bei vereinbarten Terminen erledigen können.
Stadtbüro
Ausländerbehörde
Für welche Anliegen ist das Stadtbüro zu wählen?
- für die melderechtliche Anmeldung einer Wohnung (auch Mitbewohner in einer Wohnungsgemeinschaft) in Cottbus/Chóśebuz
Für welche Anliegen ist die Ausländerbehörde zu wählen?
- für die Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels
• WICHTIG für bisher noch nicht in Cottbus/Chóśebuz gemeldete Studierende:
o Zuerst ist die Anmeldung im Stadtbüro erforderlich,
o erst danach bzw. später kann eine Bearbeitung in der Ausländerbehörde erfolgen.
wir kümmern uns gern um Ihr Anliegen, jedoch bitten wir auf Grund der großen Vielzahl von Nachfragen um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage mehrere Tage dauern kann. Richten Sie Ihre Anfrage bitte nur einmalig an uns, damit Mehrfach-Beantwortungen vermieden werden.
Bitte beachten Sie, dass zum vereinbarten Termin die Originale Ihres Personalausweises oder Reisepasses und der Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen sind. Das Vorlegen Ihrer ID-Card ist freiwillig.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Ihr Team vom Stadtbüro
wir kümmern uns gern um Ihr Anliegen, jedoch bitten wir auf Grund der großen Vielzahl von Nachfragen um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage mehrere Tage dauern kann. Richten Sie Ihre Anfrage bitte nur einmalig an uns, damit Mehrfach-Beantwortungen vermieden werden.
Bitte beachten Sie, dass zum vereinbarten Termin die Originale Ihres Passes, Ihres Visums, der Studienbescheinigung für das Wintersemester 2025, ein Finanzierungsnachweis und der Nachweis der Krankenversicherung vorzulegen sind.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Ihr Team der Ausländerbehörde
Häufig gestellte Fragen (FAQ) an das Stadtbüro
Muss ich mich als studierende Person in Cottbus/Chóśebuz anmelden?
- Wenn Sie eine Wohnung in Cottbus/Chóśebuz beziehen, oder auch ein Studentenzimmer im Wohnheim bzw. als Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft leben, muss eine Anmeldung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) erfolgen.
Wie schnell muss ich mich nach meinen Zuzug nach Cottbus/Chóśebuz oder Umzug innerhalb von Cottbus/Chóśebuz an- bzw. ummelden?
- nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von 14 Tagen
Wo muss ich die An- bzw. Ummeldung in Cottbus/Chóśebuz erledigen?
- bei einem Zuzug nach Cottbus/Chóśebuz oder Umzug innerhalb von Cottbus/Chóśebuz:
- Stadtverwaltung Cottbus
Technisches Rathaus
Bürgerservice / Stadtbüro
Karl-Marx-Straße 67
Wie kann ich einen Termin in Cottbus/Chóśebuz vereinbaren?
- über das hier angebotene „Kontaktformular Stadtbüro für Studierende der BTU Cottbus-Senftenberg zur Terminvereinbarung“
Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung bei einem Zuzug nach Cottbus/Chóśebuz bzw. für die Ummeldung innerhalb von Cottbus/Chóśebuz?
- Original des gültigen Reisepasses / Personalausweises – zur Feststellung der Identität
- ggf. ID-Card
- Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter/Wohnungsgeber: Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde
- wünschenswert = eine Begleitperson mit Sprachkenntnissen, zur besseren Verständigung bei Anmeldung eines ausländischen Studierenden
Kann ich mich auch mit Nebenwohnung anmelden?
- Nur wenn die Wohnung innerhalb von Deutschland Hauptwohnung bleibt und die Nebenwohnung nach quantitativer Berechnung weniger als ein halbes Jahr innerhalb eines ganzen Jahres bewohnt wird.
- WICHTIG: Cottbus erhebt bei einer Nebenwohnung Zweitwohnungssteuer: Zweitwohnungssteuer Festsetzung
Was muss ich bei einem Wegzug aus Cottbus/Chóśebuz in eine andere Gemeinde innerhalb von Deutschland berücksichtigen?
- Melderechtliche Anmeldung muss bei der neuen Gemeinde der zuständigen Meldebehörde erfolgen
- Cottbus/Chóśebuz wird elektronisch informiert und registriert den Wegzug aus Cottbus/Chóśebuz
Was muss ich bei einem Wegzug aus Cottbus/Chóśebuz in mein Heimatland oder ein anderes Land berücksichtigen?
- Abmeldung kann frühestens 7 Tage vor dem Wegzug per E-Mail erfolgen
- Formular „Wohnsitz Abmeldung“ ausgefüllt und unterschrieben, mit einer Kopie vom Reisepass oder Personalausweis an stadtbuero@cottbus.de senden
- Wird eine Abmeldungsbestätigung gewünscht, muss dies aus der E-Mail hervorgehen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) an die Ausländerbehörde
Welche Unterlagen muss ich für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis vorlegen?
- Gültiger Nationalpass
- ausgefüllter Antrag
- aktuelle Studienbescheinigung,
- Nachweis über Lebensunterhaltssicherung (z.B. Arbeitsvertrag mit Lohnbescheinigungen, Bankkonto),
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz,
- aktuelles biometrisches Foto per QR-Code
- EC Karte für Gebührenbegleichung
Welche Fristen muss ich für die Beantragung/Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis/des Visums beachten?
Die Beantragung sollte ca. 2 Monate vor Ablauf des aktuellen Dokuments erfolgen.
Wie kann die Finanzierung/Sicherung des Lebensunterhalts nachgewiesen werden?
Erforderlich sind ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes.
Ausreichende Mittel stehen dann zur Verfügung, wenn sie dem BAföG-Förderungshöchstsatz entsprechen. Für einen Aufenthalt zum Studium muss monatlich ein Betrag von 992,00 Euro zur Verfügung stehen, also 11.904,00 Euro pro Jahr.
Der Nachweis kann über einen aktuellen Kontoauszug (nicht älter als eine Woche), über eine aktuelle Lohnbescheinigungen oder eine Verpflichtungserklärung erfolgen.
Darf ich mit dem Visum arbeiten?
Ja, auf dem Visumaufkleber oder dem dazugehörigen Zusatzblatt ist immer vermerkt, dass die Beschäftigung gem. § 16b (3) AufenthG erlaubt ist.
Welche Regelungen gibt es für die Arbeitserlaubnis?
Studierende aus Drittstaaten dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit arbeiten. Alternativ können sie 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit arbeiten.
In den Semesterferien können sie uneingeschränkt arbeiten. Für eine Beschäftigung darüber hinaus ist die Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit erforderlich. Praktika, die studienbezogen sind, können unter Umständen die erlaubte Arbeitszeit überschreiten.
Merkblatt: Erwerbstätigkeit Studenten
Wie lange ist die Aufenthaltserlaubnis gültig?
Die Aufenthaltserlaubnis wir für mindestens 1 Jahr erteilt, in der Regel für 2 Jahre. Bei Beginn des Studiums und erster Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beträgt die Gültigkeit für Studierende in Cottbus in der Regel 3 Jahre.
Was passiert wenn ich die Hochschule oder den Studiengang wechseln muss? Was muss ich beantragen?
Die Nebenbestimmungen werden auf dem Zusatzblatt geändert. Die Gebühr dafür beträgt 50,00 Euro.
Welche Möglichkeiten habe ich nach dem Studienabschluss um in Deutschland zu bleiben?
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann in einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung entsprechend der Qualifizierung gewechselt werden. Alternativ kann vorerst ein Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für 18 Monate erteilt.
Darf ich mit der Aufenthaltserlaubnis ins Ausland verreisen?
Ja, für längstens 6 Monate.