Service für Studierende

Herzlich willkommen auf unserer speziellen Seite für Studierende der BTU Cottbus-Senftenberg! Hier finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um die Dienstleistungen des Stadtbüros und der Ausländerbehörde einfach und schnell zu nutzen.

Wir bieten spezielle Sprechzeiten an, damit Sie Ihre Anliegen unkompliziert und ohne lange Wartezeiten bei vereinbarten Terminen erledigen können. 

    Stadtbüro

    Ausländerbehörde

    Für welche Anliegen ist das Stadtbüro zu wählen?

    • für die melderechtliche Anmeldung einer Wohnung (auch Mitbewohner in einer Wohnungsgemeinschaft) in Cottbus/Chóśebuz 

    Für welche Anliegen ist die Ausländerbehörde zu wählen?

    • für die Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels

    WICHTIG für bisher noch nicht in Cottbus/Chóśebuz gemeldete Studierende: 

    o Zuerst ist die Anmeldung im Stadtbüro erforderlich, 

    o erst danach bzw. später kann eine Bearbeitung in der Ausländerbehörde erfolgen.

    Kontaktformular Stadtbüro für Studierende der BTU Cottbus-Senftenberg zur Terminvereinbarung

    Für die Kontaktaufnahme von Studierenden der BTU Cottbus-Senftenberg mit dem Servicebereich Stadtbüro können Sie nachfolgendes Formular nutzen. Ihre Anfrage kann nur bearbeitet werden, wenn Sie uns die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder ausfüllen. Wir beantworten Ihr Anliegen per E-Mail oder schlagen Ihnen einen Termin für den Besuch im Stadtbüro vor.

    Bitte beachten Sie, dass zum vereinbarten Termin die Originale Ihres Personalausweises oder Reisepasses und der Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen sind. Das Vorlegen Ihrer ID-Card ist freiwillig.

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    Ich willige in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit der Stadt Cottbus/Chóśebuz ein. Ich kann diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt rechtmäßig.

    Weitere Hinweise habe ich unter den Informationspflichten zur Nutzung von Kontaktformularen zur Kenntnis genommen.:


    1. Datenschutzbestimmungen für die Internetseite der Stadt Cottbus/Chóśebuz


    2. Informationspflichten zur Nutzung von Kontaktformularen



    Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.


    Kontaktformular Ausländerbehörde für Studierende der BTU Cottbus-Senftenberg zur Terminvereinbarung

    Für die Kontaktaufnahme von Studierenden der BTU Cottbus-Senftenberg mit der Ausländerbehörde können Sie nachfolgendes Formular nutzen. Ihre Anfrage kann nur bearbeitet werden, wenn Sie uns die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder ausfüllen. Wir beantworten Ihr Anliegen per E-Mail oder schlagen Ihnen einen Termin für den Besuch in der Ausländerbehörde vor.

    Bitte beachten Sie, dass zum vereinbarten Termin die Originale Ihres Passes, Ihres Visums, der Studienbescheinigung für das Wintersemester 2025, ein Finanzierungsnachweis, der Nachweis der Krankenversicherung und der QR-Code für Ihr biometrisches Lichtbild vorzulegen sind.

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    Ich willige in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit der Stadt Cottbus/Chóśebuz ein. Ich kann diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt rechtmäßig.

    Weitere Hinweise habe ich unter den Informationspflichten zur Nutzung von Kontaktformularen zur Kenntnis genommen.:


    1. Datenschutzbestimmungen für die Internetseite der Stadt Cottbus/Chóśebuz


    2. Informationspflichten zur Nutzung von Kontaktformularen



    Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.


    Häufig gestellte Fragen (FAQ) an das Stadtbüro

    Muss ich mich als studierende Person in Cottbus/Chóśebuz anmelden?
    • Wenn Sie eine Wohnung in Cottbus/Chóśebuz beziehen, oder auch ein Studentenzimmer im Wohnheim bzw. als Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft leben, muss eine Anmeldung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) erfolgen.
    • nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von 14 Tagen
    • bei einem Zuzug nach Cottbus/Chóśebuz oder Umzug innerhalb von Cottbus/Chóśebuz:

    • Stadtverwaltung Cottbus
      Technisches Rathaus
      Bürgerservice / Stadtbüro
      Karl-Marx-Straße 67
    • über das hier angebotene „Kontaktformular Stadtbüro für Studierende der BTU Cottbus-Senftenberg zur Terminvereinbarung“
    • Original des gültigen Reisepasses / Personalausweises – zur Feststellung der Identität
    • ggf. ID-Card
    • Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter/Wohnungsgeber: Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde
    • wünschenswert = eine Begleitperson mit Sprachkenntnissen, zur besseren Verständigung bei Anmeldung eines ausländischen Studierenden
    • Nur wenn die Wohnung innerhalb von Deutschland Hauptwohnung bleibt und die Nebenwohnung nach quantitativer Berechnung weniger als ein halbes Jahr innerhalb eines ganzen Jahres bewohnt wird.
    • WICHTIG: Cottbus erhebt bei einer Nebenwohnung Zweitwohnungssteuer: Zweitwohnungssteuer Festsetzung
    • Melderechtliche Anmeldung muss bei der neuen Gemeinde der zuständigen Meldebehörde erfolgen
    •  Cottbus/Chóśebuz wird elektronisch informiert und registriert den Wegzug aus Cottbus/Chóśebuz
    • Abmeldung kann frühestens 7 Tage vor dem Wegzug per E-Mail erfolgen
    • Formular „Wohnsitz Abmeldung“ ausgefüllt und unterschrieben, mit einer Kopie vom Reisepass oder Personalausweis an stadtbuero@cottbus.de senden
    • Wird eine Abmeldungsbestätigung gewünscht, muss dies aus der E-Mail hervorgehen.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ) an die Ausländerbehörde

    Welche Unterlagen muss ich für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis vorlegen?
    • Gültiger Nationalpass
    • ausgefüllter Antrag
    • aktuelle Studienbescheinigung,
    • Nachweis über Lebensunterhaltssicherung (z.B. Arbeitsvertrag mit Lohnbescheinigungen, Bankkonto),
    • Nachweis über Krankenversicherungsschutz,
    • aktuelles biometrisches Foto per QR-Code
    • EC Karte für Gebührenbegleichung

    Die Beantragung sollte ca. 2 Monate vor Ablauf des aktuellen Dokuments erfolgen.

    Erforderlich sind ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes.
    Ausreichende Mittel stehen dann zur Verfügung, wenn sie dem BAföG-Förderungshöchstsatz entsprechen. Für einen Aufenthalt zum Studium muss monatlich ein Betrag von 992,00 Euro zur Verfügung stehen, also 11.904,00 Euro pro Jahr.
    Der Nachweis kann über einen aktuellen Kontoauszug (nicht älter als eine Woche), über eine aktuelle Lohnbescheinigungen oder eine Verpflichtungserklärung erfolgen.

    Ja, auf dem Visumaufkleber oder dem dazugehörigen Zusatzblatt ist immer vermerkt, dass die Beschäftigung gem. § 16b (3) AufenthG erlaubt ist.

    Studierende aus Drittstaaten dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit arbeiten. Alternativ können sie 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit arbeiten.

    In den Semesterferien können sie uneingeschränkt arbeiten. Für eine Beschäftigung darüber hinaus ist die Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit erforderlich. Praktika, die studienbezogen sind, können unter Umständen die erlaubte Arbeitszeit überschreiten.

    Merkblatt: Erwerbstätigkeit Studenten

    Die Aufenthaltserlaubnis wir für mindestens 1 Jahr erteilt, in der Regel für 2 Jahre. Bei Beginn des Studiums und erster Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beträgt die Gültigkeit für Studierende in Cottbus in der Regel 3 Jahre.

    Die Nebenbestimmungen werden auf dem Zusatzblatt geändert. Die Gebühr dafür beträgt 50,00 Euro.

    Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann in einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung entsprechend der Qualifizierung gewechselt werden. Alternativ kann vorerst ein Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für 18 Monate erteilt.

    Ja, für längstens 6 Monate.