Verwaltungsleistungen des Servicebereiches Ordnungsaufgaben und Vollzugsdienst
Abbrennen eines Lagerfeuers/eines Brauchtumsfeuers (bspw. Osterfeuer) beantragen
Bevor Sie ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer) oder ein Lagerfeuer entfachen, müssen Sie vorher eine Ausnahme einholen. Ansprechpartner ist die Ordnungsbehörde Ihrer Gemeinde.
Befreiung von der Erlaubnispflicht nach Sprengstoffrecht
Wenn Sie im gewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder verkehren wollen und für die selbigen Tatbestände bereits eine Erlaubnis nach § 21 Waffengesetz…
Fahrrad herrenlos melden
Was tun bei herrenlosen Fahrrädern, von denen eine Gefährdung ausgeht?
Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung
Wo kann ich das Verhalten (Wesen) meines Hundes prüfen lassen?
Jugendschutz
Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelten folgende Vorschriften: Alkoholische Getränke: bis 13 Jahre: Abgabe (Verkauf oder Ausschank) und Konsum von…
Karneval
Hier informieren Sie sich über örtliche Karnevalsvereine und Umzüge
Private Feuerwerke, Ausnahmegenehmigung
Genehmigung von privaten Feuerwerken
Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen Anzeige
Wenn Sie Sprengarbeiten durchführen wollen, zeigen Sie dies bei der dort zuständigen Ordnungsbehörde an.