Verkaufsoffene Sonntage

Nach den allgemeinen Ladenöffnungszeiten dürfen Verkaufsstellen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr geöffnet sein. Am 24. Dezember dürfen Verkaufsstellen bis 14:00 Uhr geöffnet sein, wenn dieser nicht auf einen Sonntag fällt.

Über § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) wird die Stadt Cottbus/Chóśebuz ermächtigt, die Öffnung von Verkaufsstellen ausnahmsweise aus besonderem Anlass zu gestatten. Dazu hat die Stadt Cottbus/Chóśebuz eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen. Diese ist über den nachfolgenden Link erreichbar.

Ob die jeweilige Veranstaltung stattfinden wird und damit an dem verkaufsoffenen Sonntag geöffnet werden darf, entnehmen Sie bitte der nachstehenden Übersicht.

Aktueller Stand für das Jahr 2025

Verkaufsoffene Sonntage im gesamten Stadtgebiet (§ 5 Absatz 1 BbgLöG)

DatumAnlassgebende VeranstaltungWird die Veranstaltung stattfinden?
19.01.2025Handwerkermesseja
02.03.2025Zug der fröhlichen Leuteja
14.09.2025Töpfermarktja
14.12.2025Cottbuser Weihnachtsmarkt der 1000 Sterneja
21.12.2025Cottbuser Weihnachtsmarkt der 1000 Sterneja

Verkaufsoffene Sonntage in einzelnen Stadtteilen (§ 5 Absatz 2 BbgLöG)

DatumAnlassgebende Veranstaltung und privilegierter StadtteilWird die Veranstaltung stattfinden?
13.04.202518. Lausitzer Walei-Meisterschaft in Groß Gaglowja
05.10.2025Lausitzer Herbstmarkt in der Stadtmitteja
12.10.2025Tag des Ehrenamtes in Willmersdorfja