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Allgemeine Informationen
Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit
Manuel
Helbig
Dezernat III.1 für Ordnung, Sicherheit, Sport, Gesundheit & Bürgerservice
Fachbereich Ordnung und Sicherheit
				Berliner Str. 6
				03046
Cottbus
Tel: 0355 612-2325
Fax: 0355 612-13 3703
Sicherheitszentrum
Fachbereich 32 - Ordnung & Sicherheit
Berliner Str. 154
				03046
Cottbus
Tel: 0355 612-3456
Fax: 0355 612-13 3703
Sicherheitszentrum
Im Sicherheitszentrum sind die Mitarbeiter des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit gemeinsam mit der Polizei von montags bis freitags in der Zeit von 10:00 – 18:00 Uhr Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger mitten in der Cottbuser Innenstadt rund um Sicherheit und Ordnung.
Zu den Öffnungszeiten ist das Sicherheitszentrum über das Bürgertelefon unter der Rufnummer 0355 612–3456 erreichbar. Die zentrale E-Mail-Adresse ist sicherheitszentrum@cottbus.de .
Angeboten werden allgemeine Beratungs- und Informationsdienste, Informationen zur Stadtordnung, zur Hundehaltung oder zur Straßenreinigungssatzung. Auch die Abgabe von Fundsachen, die Entgegennahme von Hinweisen, sowie Beschwerden oder auch Buß- und Verwarnungsgeldauskünfte sind Bestandteile unseres Serviceangebotes.
Neben den täglich vor Ort anwesenden Mitarbeitern, die den Bürgern und Gästen dieser Stadt als täglicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen, gibt es regelmäßige Angebote rund um das Thema Sicherheit und Ordnung. Veranstaltungen zur Fahrradcodierung und Verkehrsteilnehmerschulung werden hier auch angeboten.

FAQ – Häufige Fragen an die Bußgeldstelle
Was macht die Bußgeldstelle – wofür ist sie zuständig? Die zentrale Bußgeldstelle der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten zuständig. Das betrifft nicht

Abgeschleppt – was nun?
Der Vorgang beim Abschleppen eines ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Cottbus lässt sich wie folgt beschreiben: Feststellung der Ordnungswidrigkeit Das Fahrzeug ist ordnungswidrig abgestellt, was eine

Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz – Alkoholverbot Stadtpromenade
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz erlässt gemäß § 1 Abs. 1 und Absatz 2 und § 13 Ordnungsbehördengesetz (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August

Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz – Alkoholverbot Schillerplatz
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz erlässt gemäß § 1 Abs. 1 und Absatz 2 und § 13 Ordnungsbehördengesetz (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August
Satzungen
- Informationspflichten des Fachbereichs 32 - Ordnung und Sicherheit gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die vorliegenden Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten geben Auskunft über die Pflichtangaben zu den Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen.
Führen eines Registers mit allen relevanten Daten nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG)
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz (Art.
MAERKER Brandenburg
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz im
Videoüberwachung des Japanischen Pavillon (Teehäuschen), Taubenstraße
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz im
 
								