Untere Wasserbehörde
Die Untere Wasserbehörde der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist Ihr Ansprechpartner für alle wasserrechtlichen Belange. Wir bearbeiten Anträge und erteilen Auskünfte zu Genehmigungen von wasserwirtschaftlichen Anlagen, Gewässerbenutzungen sowie Abwasserableitung und -behandlung. Zudem sind wir zuständig für Anzeigen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Grundwasserentnahmen.
Dienstleistungen für Bürger
Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen sowie informative Auskunft zu folgenden Bereichen:
- Genehmigung wasserwirtschaftlicher / wasserbaulicher Anlagen in, an, unter und über Gewässern
Tel.: 612 2786
- Erlaubnis / Genehmigung von Gewässerbenutzungen (Entnahmen, Einleitungen, Befahren von Gewässern, …), Wasserbuch
Tel.: 612 2858
- Erlaubnis für Abwasserableitung und -behandlung einschließlich Regenwasser, Kleinkläranlagen, Bearbeitung der Anzeigen von Kanalnetzen
Tel.: 612 2871- Anzeige Indirekteinleitung Amalganabscheider
- Anzeige Indirekteinleitung Mineralöl-Abscheider
- Anzeige von Kanalnetzen
- Anzeige Errichtung und Betreibung einer Kleinkläranlage
- Anzeigen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bei Errichtung oder wesentlicher Änderung von:
- Heizölverbraucheranlagen
- Tankanlagern
- Frisch- und Altöllagern
- Anlagen von Jauche, Gülle, Silagesickersaft (JGS-Anlagen)
- Biogasanlagen
- Lagern für wassergefährdende Stoffe aller Art
- Weiterführende Informationen:
Wassergefährdende Stoffe | MLUK (brandenburg.de)
- Anträge / Anzeigen für Grundwasserhaltungsmaßnahmen, Bohrungen für Brunnen und Wärmepumpen und Grundwasserentnahmen
Tel.: 612 2782- Antrag für die Versickerung von Niederschlagswasser
- Antrag zur Errichtung von Brunnen
- Antrag für Erdwärmesonden (Wärmepumpe)
- Antrag für Grundwasserhaltungen
Allgemeine Informationen
Servicebereichsleiter Untere Wasserbehörde und Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
Dr.
Lars
Koschke
Fachbereich 72 - Umwelt & Natur
Neumarkt 5
03046
Cottbus
Tel: 0355 6122881

Verbot der Benutzung des Grundwassers innerhalb des gekennzeichneten Gebietes in Cottbus (PCH)
Aufgrund einer Grundwasserkontamination mit LCKW, ausgehend vom ehemaligen Potsdamer Chemiehandel in der Parzellenstraße in Cottbus, ist die Nutzung von Grundwasser in einem Geltungsbereich in der

Allgemeinverfügung zum Verbot der Benutzung des Grundwassers innerhalb des gekennzeichneten Gebietes in der Stadt Cottbus/Chóśebuz
1. In dem auf der Karte gekennzeichneten Gebiet (s. Hinweise H1 und H2) ist ab sofort untersagt: 1.1. jede Grundwassernutzung, dabei insbesondere die Entnahme, das