Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren „Cottbuser Ostsee“
Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung des Vorhabens "Gewässerausbau Cottbuser Ostsee, Teilvorhaben 2 – Herstellung des Cottbuser Ostsees"
Stellungnahme der Stadt Cottbus zum Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung zum Vorhaben „Gewässerausbau Cottbuser Ostsee, Teilvorhaben 2 – Herstellung des Cottbuser Ostsees“, 1. Tektur
Zeitplan
Planfestellungsverfahren:
- 2009: Vorhabensanzeige
- 2010: Scoping (Festlegung des Untersuchungsrahmens für UVP)
- Juni 2014: Übergabe Antrag an LBGR zur Vollständigkeits – und Plausibilitätsprüfung
- Dezember 2014: Übergabe der vollständigen Unterlagen an LBGR
- 2016: Beteiligungsverfahren mit öffentliche Auslegung und Erörterung
- 2018: Planfeststellungsbeschluss wird erwartet
Realisierungschritte:
- 2012-18: Herstellung des Gewässerbettes des Cottbuser Ostsees nach Bergrecht (ABP)
- 2016-18: Bau Zuleiter und Einlaufbauwerk
- Ende 2018: Flutungsbereitschaft
- ab 2023: erreichter Wasserstand von +61,8 m über NHN ermöglicht erste Nutzung (abhängig von Flutungsbeginn, natürlicher u. genehmigter Flutungswassermenge)
- 2020-24: Bau Auslaufbauwerk und Ausbau Schwarzer Graben
- 2023-24: Ausbau der südlichen Landgräben
- 2023: Bau Fischtreppe am Willmersdorfer Seegraben
- ab 2025: Beginn Regelbetrieb nach Inbetriebsetzung aller wasserwirtschaftlichen Anlagen
Weitere Downloads
Wesentliche Planungsunterlagen „Gewässerausbau Cottbuser Ostsee, Teilvorhaben 2“
Für das Vorhaben ‚Gewässerausbau Cottbuser Ostsee, Teilvorhaben 2 – Herstellung des Cottbuser Ostsees‘ beantragte die Vattenfall Europe Mining AG (VE-M) die wasserrrechtliche Planfeststellung nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Als zusätzlichen Service bietet das LBGR als Planfeststellungsbehörde hier wesentliche Teile der Planunterlagen zur Einsichtnahme bzw. zum Download an.
Präsentation: Information für Stadt Cottbus am 27.11.2014 durch die Vattenfall Europe Mining AG