Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren „Cottbuser Ostsee“

Für die Herstellung des Cottbuser Ostsees war ein umfassendes wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren erforderlich. Dieses Verfahren bildet die rechtliche Grundlage für den Ausbau und die zukünftige Nutzung des neuen Sees. Der Planfeststellungsbeschluss für das Teilvorhaben 2 – die eigentliche Herstellung des Gewässers – wurde am 12. April 2019 durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) an die Lausitz Energie Bergbau AG übergeben. Im mehrstufigen Verfahren wurden die Planung, Ausführung und wasserwirtschaftliche Steuerung intensiv geprüft und unter Beteiligung der Öffentlichkeit transparent gestaltet. Die Unterlagen und wesentlichen Beschlüsse stehen zur Einsicht und zum Download bereit und geben Auskunft über die einzelnen Planungsschritte, das Genehmigungsverfahren sowie die Umsetzung des Vorhabens. Mit der erfolgreichen Planfeststellung ist die Voraussetzung für die langfristige und nachhaltige Entwicklung des Cottbuser Ostsees geschaffen.

Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung des Vorhabens "Gewässeraus­bau Cottbuser Ostsee, Teilvorhaben 2 – Herstellung des Cottbuser Ostsees"

Am 12.04.2019 wurde durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) der Planfeststellungsbeschluss zum Antrag auf die wasserrechtliche Planfeststellung des Vorhabens „Gewässerausbau Cottbuser Ostsee, Teilvorhaben 2 – Herstellung des Cottbuser Ostsees“ an die Lausitz Energie Bergbau AG übergeben. Die Unterlagen können beim zuständigen Landesamt heruntergeladen oder eingesehen werden:

Stellungnahme der Stadt Cottbus zum Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung zum Vorhaben „Gewässerausbau Cottbuser Ostsee, Teilvorhaben 2 – Herstellung des Cottbuser Ostsees“, 1. Tektur

Zeitplan

Planfestellungsverfahren:

  • 2009: Vorhabensanzeige
  • 2010: Scoping (Festlegung des Untersuchungsrahmens für UVP)
  • Juni 2014: Übergabe Antrag an LBGR zur Vollständigkeits – und Plausibilitätsprüfung
  • Dezember 2014: Übergabe der vollständigen Unterlagen an LBGR
  • 2016: Beteiligungsverfahren mit öffentliche Auslegung und Erörterung
  • 2018: Planfeststellungsbeschluss wird erwartet

Realisierungschritte:

  • 2012-18: Herstellung des Gewässerbettes des Cottbuser Ostsees nach Bergrecht (ABP)
  • 2016-18: Bau Zuleiter und Einlaufbauwerk
  • Ende 2018: Flutungsbereitschaft
  • ab 2023: erreichter Wasserstand von +61,8 m über NHN ermöglicht erste Nutzung (abhängig von Flutungsbeginn, natürlicher u. genehmigter Flutungswassermenge)
  • 2020-24: Bau Auslaufbauwerk und Ausbau Schwarzer Graben
  • 2023-24: Ausbau der südlichen Landgräben
  • 2023: Bau Fischtreppe am Willmersdorfer Seegraben
  • ab 2025: Beginn Regelbetrieb nach Inbetriebsetzung aller wasserwirtschaftlichen Anlagen

Weitere Downloads

Als Service bietet das LBGR als Planfeststellungsbehörde hier wesentliche Teile der 1. Tektur der Planunterlagen zur Einsichtnahme bzw. zum Download an. Für das Verfahren maßgeblich sind die öffentlich ausgelegten Unterlagen.

Wesentliche Planungsunterlagen „Gewässerausbau Cottbuser Ostsee, Teilvorhaben 2“
Für das Vorhaben ‚Gewässerausbau Cottbuser Ostsee, Teilvorhaben 2 – Herstellung des Cottbuser Ostsees‘ beantragte die Vattenfall Europe Mining AG (VE-M) die wasserrrechtliche Planfeststellung nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Als zusätzlichen Service bietet das LBGR als Planfeststellungsbehörde hier wesentliche Teile der Planunterlagen zur Einsichtnahme bzw. zum Download an.

Präsentation: Information für Stadt Cottbus am 27.11.2014 durch die Vattenfall Europe Mining AG

Präsentation Vattenfall Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren