Verwaltungsleistungen des Fachbereiches 62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster

Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung

Sie wollen mehrere Grundstücke zu Einem vereinigen oder mehrere Flurstücke zu Einem zusammenfassen? Dazu ist es notwendig, eine Vereinigung von Grundstücken beim zuständigen Grundbuchamt bzw. eine Verschmelzung von Flurstücken bei der zuständigen Katasterbehörde zu beantragen.

Durchführung einer Gebäudeeinmessung beantragen

Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des fertig errichteten Gebäudes veranlassen.

Grundstücksvermessung durchführen

Eine Grundstücksvermessung wird auf Antrag oder in besonderen Fällen von Amts wegen durchgeführt.

Anträge zur Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung werden gestellt, wenn z. B. Unsicherheiten über den Verlauf von Grundstücksgrenzen bestehen.

Liegenschaftsbuch Auszug

Das Liegenschaftsbuch beinhaltet sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, …) und persönliche Daten (Eigentümer des Flurstücks, …).

Liegenschaftskarte Auskunft

Benötigen Sie eine Kartendarstellung Ihres Grundstücks für den privaten Gebrauch? Dann nutzen Sie die Einsicht in die Liegenschaftskarte im Internet über den BRANDENBURGVIEWER.

Liegenschaftskarte Auskunft Einsicht

Wenn Sie einzelne Informationen zur Liegenschaftskarte benötigen, können Sie diesbezüglich bei der zuständigen Stelle Auskünfte einholen. Für umfangreichere Informationen ist es erforderlich Auszüge aus der Liegenschaftskarte zu beantragen.