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Ihre Anfrage an die Stadtverordnetenversammlung

Die Stadt Cottbus beteiligt ihre Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten u.a. durch die Möglichkeit, Fragen an die Stadtverordnetenversammlung zu richten.

§ 2 (2) und (3) der Einwohnerbeteiligungssatzung regelt dazu:

(2) „Die zu behandelnden Fragen sind vorab mit einer Frist von fünfzehn Tagen vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz bei dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz schriftlich einzureichen.“

(3) „… Es kann je Fragestellerin bzw. Fragesteller nur eine Einwohneranfrage eingereicht werden, welche nicht mehr als drei Unterfragen enthält.“

Die Nutzung dieses Formulars ist der schriftlichen Form gleich gestellt.

Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung

Die Stadt Cottbus beteiligt ihre Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten u.a. durch die Möglichkeit, Fragen an die Stadtverordnetenversammlung zu richten. § 2 (2) und (3) der Einwohnerbeteiligungssatzung regelt dazu: (2) "Die zu behandelnden Fragen sind vorab mit einer Frist von fünfzehn Tagen vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz bei dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz schriftlich einzureichen." (3) "... Es kann je Fragestellerin bzw. Fragesteller nur eine Einwohneranfrage eingereicht werden, welche nicht mehr als drei Unterfragen enthält." Die Nutzung dieses Formulars ist der schriftlichen Form gleich gestellt.

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Allgemeine Informationen

Büro für Stadtverordnetenangelegenheiten

Christian

Hauk

Stadthaus

Erich Kästner Platz 1

03046

Cottbus

Tel: 0355 612-2036

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