Parklandschaften Branitz und Zatonie
Der Branitzer Park in Cottbus wurde von Hermann Fürst von Pückler-Muskau zwischen 1845 und 1871 gestaltet. Er schuf eine kunstvolle Parklandschaft mit Hügeln, Tälern und Gewässern, darunter die markante Seepyramide als seine Grabstätte. Der Park ist in verschiedene Zonen unterteilt, wobei die Gestaltungsintensität von außen nach innen zunimmt und im zentralen Pleasureground ihren Höhepunkt findet. Gemeinsam mit dem Park Zatonie in Zielona Góra, der zeitgleich unter dem Einfluss von Fürst Pückler und Dorothea von Sagan entstand, bildet der Branitzer Park ein bedeutendes deutsch-polnisches Kulturerbe. Die Städte Cottbus und Zielona Góra arbeiten zusammen, um diese historischen Parklandschaften zu erhalten und für Besucher erlebbar zu machen.
Branitz und Zatonie – Gemeinsam erlebbares Kulturerbe
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen2 Persönlichkeiten, 2 Parks / 2 postacie, 2 parki
Deutsch-polnischer Werbefilm Wir nehmen Dich mit auf eine kleine Reise, die die Vergangenheit mit der Gegenwart zweier wunderschöner Orte verbindet – zum Branitzer Park in Cottbus und zum Herzoglichen Park Zatonie in Zielona Góra.
Polsko-niemiecki film promocyjny Zabierzemy Cię w krótką podróż łączącą przeszłość z teraźniejszością dwóch niesamowitych miejsc – Parku Książęcego Zatonie w Zielonej Górze oraz Parku Branitz w Cottbus.
Amtsblatt Nr. 14/2025 vom 20.09.2025 – Stadt Cottbus/Chóśebuz
Inhaltsübersicht Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz zur befristeten Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern Widerruf der Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Entgeltordnung des Konservatoriums Cottbus/Chóśebuz vom 20.09.2025
Organisationseinheit Fachbereich – 41 Kultur Veröffentlichung Amtsblatt Nr. 14/2025 vom 20.09.2025 Inkrafttreten 20.09.2025 Inhalt § 1 Grundsätze § 2 Entgeltschuld § 3 Entstehung und Fälligkeit
SATZUNG DER MUSIKSCHULE DER STADT COTTBUS/CHÓŚEBUZ (KONSERVATORIUM COTTBUS/CHÓŚEBUZ)
Organisationseinheit Referat 41 – Kultur Veröffentlichung Amtsblatt Nr. 14/2025 vom 20.09.2025 Inkrafttreten 20.09.2025 Inhaltsübersicht § 1 Rechtsträger § 2 Schuljahr § 3 Zweck § 4
Entgeltordnung für die Nutzung von Räumlichkeiten des Konservatoriums Cottbus/Chóśebuz vom 20.09.2025
Organisationseinheit Fachbereich – 41 Kultur Veröffentlichung Amtsblatt Nr. 14/2025 vom 20.09.2025 Inkrafttreten 20.09.2025 Inhalt § 1 Grundsätze § 2 Entgeltschuld § 3 Entgeltpflicht und Fälligkeit