Bearbeitung von Anzeigen der Einleitung oder Einbringung von amalgamhaltigem Abwasser nach § 4 Abs. 1 Indirekteinleiterverordnung des Landes Brandenburg (IndV) und Anhang 50 der Abwasserverordnung (AwV)

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz im Zusammenhang mit der

Bearbeitung von Anzeigen der Einleitung oder Einbringung von amalgamhaltigem Abwasser nach § 4 Abs. 1 Indirekteineiterverordnung des Landes Brandenburg (IndV) und Anhang 50 der Abwasserverordnung (AwV)

gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

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Einleitung oder Einbringung von amalgamhaltigem Abwasser