Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz im Zusammenhang mit der
Bearbeitung von Anzeigen der Einleitung oder Einbringung von amalgamhaltigem Abwasser nach § 4 Abs. 1 Indirekteineiterverordnung des Landes Brandenburg (IndV) und Anhang 50 der Abwasserverordnung (AwV)
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Einleitung oder Einbringung von amalgamhaltigem Abwasser
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Erstellt: 18.02.2025
Aktualisiert: 18.02.2025
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