Veränderte Wohnraumförderrichtlinie im Land Brandenburg
 Schulgebäude im Sanierungsgebiet Modellstadt Cottbus-Innenstadt (FOto: DSK GmbH)
Das Land Brandenburg hat im vergangenen Jahr eine Neustrukturierung der Wohnraumförderung vorgenommen. Die Förderung für Neubau- und Bestandsmaßnahmen findet seitdem in Form einer fast ausschließlichen Darlehensförderung statt. Nun hat das Infrastrukturministerium zum 01.07.2015 eine erste Änderung der Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus vorgenommen. Damit treten unter anderem folgende Änderungen in Kraft:
Schulgebäude im Sanierungsgebiet Modellstadt Cottbus-Innenstadt (FOto: DSK GmbH)
Das Land Brandenburg hat im vergangenen Jahr eine Neustrukturierung der Wohnraumförderung vorgenommen. Die Förderung für Neubau- und Bestandsmaßnahmen findet seitdem in Form einer fast ausschließlichen Darlehensförderung statt. Nun hat das Infrastrukturministerium zum 01.07.2015 eine erste Änderung der Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus vorgenommen. Damit treten unter anderem folgende Änderungen in Kraft:
- Baudarlehen von maximal 1.500 Euro (bisher 1.000 Euro) pro qm Wohnfläche
- Tilgung der Baudarlehen mit zwei Prozent in den ersten 15 Jahren, danach mindestens ein Prozent; neu: Möglichkeit der Reduzierung auf ein Prozent bei schwieriger Objektwirtschaftlichkeit
- Miethöhe maximal 4,90 Euro (bisher 4,60 Euro) in Cottbus
- Zweckbindungszeitraum von Mietpreis- und Belegungsbindungen über 20 Jahre (bisher 15 Jahre)
- Wohneigentum in Innenstädten – Anschubfinanzierung für Investoren
- Wohneigentum in Innenstädten – Erwerb, Neubau und Ausbau
- Wohneigentum in Innenstädten – Energetische Sanierung
- Barrierefreier Zugang – Aufzugsprogramm
- Mietwohnungsbau Modernisierung
- Mietwohnungsbau Neubau
- Brandenburg-Kredite Altersgerecht umbauen, Energieeffizienter Wohnungsbau, Mietwohnungsneubau sowie Wohnraum modernisieren
- (hier: Ausnahme Zuschussförderung)Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
- Innerstädtisches Sanierungsgebiet Modellstadt Cottbus-Innenstadt
- Innerstädtisches Vorranggebiet Wohnen
- Konsolidierungsgebiet im Stadtumbau (hier keine Förderung von Eigentumsmaßnahmen)
