Für Eltern von Kindern mit Behinderung ändern sich mit deren Volljährigkeit einige wichtige Dinge, insbesondere im rechtlichen und finanziellen Bereich. Das Sorgerecht der Eltern endet und das Kind mit Behinderung wird geschäftsfähig. Es können neue Ansprüche auf Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Übernahme von Unterkunftskosten entstehen, wenn das Kind dauerhaft erwerbsgemindert ist. Außerdem können sich Änderungen bei der Kranken- und Pflegeversicherung ergeben, und es ist wichtig, die Weiterzahlung von Kindergeld und die Nutzung von Steuerfreibeträgen zu prüfen.
Der am 30.06.2025 stattgefundene Fachtag „Mein Kind wird 18“, der sich mit dieser Thematik beschäftigt hat, ist auf große Resonanz gestoßen. Deshalb soll die Veranstaltung nun wiederholt werden. Themen, die dort ausführlich besprochen werden sollen, können vorab an info@wirbestimmenmit.info gesendet werden.
Mehr als 70 betroffene und interessierte Cottbuser hatten am Fachtag teilgenommen und ihre Fragen mitgebracht. Die Elterngruppe „Wir.bestimmen.mit“ ist ein Zusammenschluss vieler Eltern mit behinderten Kindern. Gemeinsam mit dem Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Berlin-Brandenburg, dem Beirat und dem Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen Stadt Cottbus/Chóśebuz, Dr. Normen Franzke, wurde der Fachtag organisiert.
Die Veranstaltungsreihe will behinderten Menschen und ihren Eltern einen Überblick darüber geben, was sich für sie mit Beginn dieses neuen Lebensabschnitts ändert. Im Land Brandenburg leben ca. 17.000 und in Cottbus ca. 800 Kinder und Jugendliche mit einer anerkannten Schwerbehinderung.