Die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz weist nochmals eindringlich darauf hin, dass das Füttern von wild lebenden Tieren im Stadtgebiet untersagt
ist. Die Folgen sind jetzt am Grabensystem im Stadtteil Schmellwitz spürbar. Dort müssen in diesen Tagen am Zentrumsteich 17 Traubenkirschen
und 1 Birke gefällt werden. Die Bäume sind aufgrund von großflächigen Nageschäden durch Nutria im Stammfußbereich abgestorben. Dadurch ist die Stand- und Bruchsicherheit nicht mehr gegeben.
Artenschutzrechtliche Belange sind vor der Fällung berücksichtigt worden. Eine Nachpflanzung ist geplant.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Füttern von Wildtieren, insbesondere der Nutrias im Stadtgebiet verboten ist. Durch die Fütterung vermehren
sich die Nutrias massiv, so dass die unkontrollierte Ausbreitung gefördert wird. Andere Tierarten werden dadurch verdrängt, die städtische Vegetation wird im Übermaß geschädigt und das ökologische Gleichgewicht gestört. Es sind bereits weitere sichtbare Schäden im Grabensystem in Schmellwitz und im Priorgraben zu erkennen. Durch Graben von Höhlungen und Gängen in die Grabenböschungen, Uferzonen und Dämme von Fließgewässern kommt es zu Erosionen durch Unterspülungen.
Dadurch sind kostenintensive Reparaturen notwendig, um die Verkehrssicherheit sowie Funktionsfähigkeit von Dämmen und Uferzonen wiederherzustellen.
ist. Die Folgen sind jetzt am Grabensystem im Stadtteil Schmellwitz spürbar. Dort müssen in diesen Tagen am Zentrumsteich 17 Traubenkirschen
und 1 Birke gefällt werden. Die Bäume sind aufgrund von großflächigen Nageschäden durch Nutria im Stammfußbereich abgestorben. Dadurch ist die Stand- und Bruchsicherheit nicht mehr gegeben.
Artenschutzrechtliche Belange sind vor der Fällung berücksichtigt worden. Eine Nachpflanzung ist geplant.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Füttern von Wildtieren, insbesondere der Nutrias im Stadtgebiet verboten ist. Durch die Fütterung vermehren
sich die Nutrias massiv, so dass die unkontrollierte Ausbreitung gefördert wird. Andere Tierarten werden dadurch verdrängt, die städtische Vegetation wird im Übermaß geschädigt und das ökologische Gleichgewicht gestört. Es sind bereits weitere sichtbare Schäden im Grabensystem in Schmellwitz und im Priorgraben zu erkennen. Durch Graben von Höhlungen und Gängen in die Grabenböschungen, Uferzonen und Dämme von Fließgewässern kommt es zu Erosionen durch Unterspülungen.
Dadurch sind kostenintensive Reparaturen notwendig, um die Verkehrssicherheit sowie Funktionsfähigkeit von Dämmen und Uferzonen wiederherzustellen.