In einem Garagenkonzept sollen die Perspektiven der 53 Standorte in Cottbus/Chóśebuz beschrieben werden. Einen entsprechenden Arbeitsauftrag haben die Stadtverordneten der Verwaltung erteilt. Ein erster Entwurf soll voraussichtlich schon im Dezember vorliegen. Das Konzept soll transparent erläutern, welche Standorte in welchem Zeitraum möglicherweise für Investitionen in Wohnungsbau, Unternehmen und Arbeitsplätze in Anspruch genommen werden können. Dabei ist ein Ampelsystem vorstellbar, dass die unterschiedlichen Zeiträume anhand der Farben rot, gelb und grün beschreibt.
Dabei geht es um Standorte auf städtischen Grundstücken. Betroffen sind ca. 5.500 Bürgerinnen und Bürger. Darin enthalten sind auch die ca. 3.700 Pachtverhältnisse, die zum 01.01.2026 in Mietverhältnisse umgewandelt werden sollen. Die bisherige Konstellation von unterschiedlichen Eigentum an Grundstück und Gebäude ist im seit 1990 geltenden deutschen Recht nicht vorgesehen und muss anhand des Schuldrechtsanpassungsgesetzes geregelt werden. Diesen Weg ist die Stadtverwaltung im Juni mit der Kündigung der entsprechenden Pachtverträge gegangen und hat dabei die Umwandlung in Mietverträge angeboten sowie die Übernahme der Garagen. Eine Rücknahme der Kündigungen ist nach Rechtsauffassung der Stadtverwaltung nicht möglich.
Auf den Weg gebracht wurde zudem die Deckelung des Mietpreises auf dem Niveau von 2026, so wie es im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesen ist. Dabei handelt es sich um 245 Euro pro Jahr.