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Kontrollen zur Anzeigepflicht für die Hundehaltung

Die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz wird beginnend Mitte Juli die Anzeigepflicht für Hunde schwerpunktmäßig kontrollieren. Hintergrund ist die vor einem Jahr durch das Innenministerium des Landes Brandenburgs in Kraft gesetzte neue Hundehalteverordnung.

Eine wesentliche Neuerung dieser Verordnung des Landes ist die Pflicht eines jeden Hundehalters, die Haltung des Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Diese Pflicht besteht zusätzlich zur in Cottbus/Chóśebuz bestehenden Anmeldepflicht im Zusammenhang mit der Hundesteuer, ist von dieser jedoch klar abzugrenzen. Ein Datenabgleich zwischen dem Fachbereich Ordnung und Sicherheit und dem Bereich Hundesteuer darf aus Gründen des Steuergeheimnisses und desDatenschutzes nicht stattfinden.

Manuel Helbig, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit: „Bis dato haben bereits etwa 2.000 Hundehalter ihre Anzeige zur Hundehaltung eingereicht. Wir wissen jedoch, dass noch weit mehr Hunde in der Stadt Cottbus/Chóśebuz gehalten werden.“

Anzeigen zur Hundehaltung können per E-Mail an ordnungsaufgaben@cottbus.de geschickt werden. Weiterführende Informationen können die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt unter den Telefonnummern 0355 612 2312 der 0355 612 3714 erhalten.

In Cottbus/Chóśebuz sind aktuell ca. 5.000 Hunde steuerlich registriert.

Zugleich sollen in den kommenden Wochen die Hundewiesen in der Sanzebergstraße und in der Zimmerstraße eine Umzäunung erhalten, um Tier und Mensch besser zu schützen.

Anzeige der Hundehaltung