Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Wohngebiet Siedlerstraße, Groß Gaglow“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 29.03.2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Siedlerstraße, Groß Gaglow“ beschlossen.

Ziel der Planaufstellung für den Straßenzug der Siedlerstraße und „Am Bruderberg“ ist die Schaffung von Baurecht für ein allgemeines Wohngebiet gemäß    § 4 BauNVO mit insgesamt 15-20 zusätzlichen Wohneinheiten in Form von lockerer Einzelhausbebauung. Im nördlichen Teil des Plangebietes erfolgt die Ausweisung eines Mischgebietes gemäß § 6 BauNVO.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 12 ha. Gegenüber des Aufstellungsbeschlusses wurde der Geltungsbereich im westlichen bis süd-westlichen Bereich auf eine einheitliche Tiefe von der Straßenverkehrsfläche der Siedlerstraße erweitert. Das Plangebiet grenzt im Norden unmittelbar an die Chausseestraße an und bezieht Flurstücke ganz oder teilweise beidseits der Siedlerstraße sowie Teilflächen von Flurstücken südlich der Straße „Am Bruderberg“ ein. Parallel erfolgt ferner eine Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes für den nördlichen Teil des Plangebietes, da der Bebauungsplan an dieser Stelle nicht aus den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann.

Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus dem beigefügten Kartenausschnitt.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Umweltbericht nach den Vorschriften des BauGB aufgestellt.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 16.05.2025 mit der zugehörigen Begründung nebst Umweltbericht und weiteren wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 16.06.2025 bis 16.07.2025 an dieser Stelle sowie unter https://bb.beteiligung.diplanung.de.

Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können dort die Auslegungsunterlagen zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • montags und mittwochs                      von 07:00 bis 15:00 Uhr
  • dienstags                                                von 07:00 bis 17:00 Uhr
  • donnerstags                                           von 07:00 bis 18:00 Uhr
  • freitags                                                    von 07:00 bis 13:00 Uhr
  • samstags                                                 von 09:00 bis 12:00 Uhr

Während dieser Zeit können zu den Unterlagen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind spätestens bis zum 16.07.2025 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus zu schicken. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de oder über das Planungsportal des Landes Brandenburg https://bb.beteiligung.diplanung.de.

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit im Internet veröffentlicht wird.

Vorentwurf_Planzeichnung

Vorentwurf_Textliche Festsetzungen

Vorentwurf_Begründung

Vorentwurf_Umweltbericht

Vorentwurf_ÄnderungFlächennutzungsplan

Informationsblatt Datenschutz