Cottbuserinnen und Cottbuser sind noch den gesamten Juli über eingeladen, sich an der Diskussion zum neuen Lärmaktionsplan (LAP) zu beteiligen. Schwerpunkt sind die Hauptverkehrsstraßen. Dazu zählen beispielsweise die Bahnhofstraße, die Karl-Marx-Straße, die Karl-Liebknecht-Straße oder die Straße der Jugend.
Der Berichtsentwurf zum LAP Stufe 4 ist im Internet auf der Seite der Stadt Cottbus/Chóśebuz unter www. cottbus.de/LAP einsehbar.
Zudem besteht die Möglichkeit, in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung, Neumarkt 5 (Raum 457) während der Sprechzeiten Dienstag 9:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 13:00 – 18:00 Uhr Einsicht zu nehmen.
Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Stadt Cottbus/Chóśebuz können an folgende Adresse eingesendet werden:
Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Umwelt und Natur
Neumarkt 5
03046 Cottbus
bzw. per Mail an
immissionsschutz@cottbus.de
Die Auslegungsfrist des Entwurfes begann am 01.07.2025 und endet am 31.07.2025. Eine entsprechende Ankündigung erfolgte bereits im Amtsblatt der Stadt Cottbus/Chóśebuz am 21.06.2025.
Der aktuelle Lärmaktionsplan der Stadt Cottbus/Chóśebuz stammt aus dem Jahr 2018. Dieser soll nun einer Überprüfung unterzogen und das Handlungskonzept fortgeschrieben werden. Hauptgegenstand der Untersuchungen bilden die durch den Straßenverkehr verursachten Lärmbelastungen an Hauptverkehrsstraßen mit einer hohen Verkehrsbelegung (mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr). Die Maßnahmenkonzeption des Lärmaktionsplanes zielt auf eine schrittweise Reduzierung gesundheitsrelevanten Lärms bzw. Schutz vor diesem. Mit der derzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Auslegung des Berichtentwurfes zum LAP Stufe 4 sollen der Arbeitsprozess unterstützt und eine breite Meinungsbildung ermöglicht werden.