Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 28.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Nördliches Bahnumfeld WEST – Verwaltungs- und Technologiezentrum (TP 3)“ einschließlich der zugehörigen Begründung in der Fassung vom April 2025 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Das Plangebiet schließt sich an das südlich und westlich bestehende Betriebsgelände des neuen Bahnwerkes Cottbus sowie an den zugehörigen Werksparkplatz an und wird im Norden durch die „Wilhelm-Külz-Straße“ und im Osten durch die „Güterzufuhrstraße“ begrenzt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Gesamtfläche von 0,67 ha umfasst im Wesentlichen eine Teilfläche des Flurstückes 80 in der Flur 143, Gemarkung Spremberger Vorstadt. Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich aus dem beigefügten Kartenausschnitt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 16.06.2025 – 18.07.2025 an dieser Stelle.
Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können die Auslegungsunterlagen dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
- montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr
- dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr
- donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr
- freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr
- samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr
Ihre Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise zu den ausgelegten Unterlagen können bis spätestens 21. Juli 2025 (Posteingang) beim Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus eingereicht werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen per E-Mail an bauplanung@cottbus.de oder über das Planungsportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen gemäß § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutzhinweis
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit im Internet veröffentlicht wird.