Abgeschleppt – was nun?

Der Vorgang beim Abschleppen eines ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Cottbus lässt sich wie folgt beschreiben:

Feststellung der Ordnungswidrigkeit

Das Fahrzeug ist ordnungswidrig abgestellt, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Grundlage hierfür ist der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog, der ein Verwarngeld vorsieht.

Bei festgestellter Ordnungswidrigkeit wird in bestimmten Fällen das Abschleppen des Fahrzeugs durch die zuständigen Behörden angeordnet. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Ersatzvornahme, die durch ein beauftragtes Abschleppunternehmen durchgeführt wird.

Das beauftragte Unternehmen führt den Abschleppvorgang durch. Der Vorgang kostet pauschal 357 EUR. Wird der Vorgang nur begonnen, ohne abgeschlossen zu sein, fallen 238 EUR an. Für eine Leerfahrt des Abschleppfahrzeugs (z.B. wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich vom Fahrer entfernt wird) werden 119 EUR berechnet.

Die entstandenen Kosten trägt in der Regel der Fahrzeughalter oder Fahrzeugführer. Die Kosten müssen sofort bei Abholung des Fahrzeuges beim Abschleppunternehmen in bar oder mittels Giro-/Debit-Karte beglichen werden.

Der Halter oder eine bevollmächtigte Person kann das Fahrzeug werktags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr bei der BKB Auto-Dienst GmbH, Berliner Str. 22, 03046 Cottbus, abholen. Bei Abholung können Standgebühren anfallen, wenn das Fahrzeug nicht am selben Tag abgeholt wird.

Die Standgebühren je Tag betragen beim Abschleppunternehmen 19 EUR.

Nach Abschluss des Vorgangs erstellt die Stadt Cottbus einen Kostenbescheid, in dem alle Gebühren und Kosten aufgeführt sind, inklusive Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung. Für jede angefangene halbe Stunde, in der in der Mitarbeitende der Ordnungsbehörde tätig sind, fallen Verwaltungsgebühren von 22,90 EUR an.

Der Ablauf beginnt mit der Feststellung der Ordnungswidrigkeit und endet mit einem Kostenbescheid an den Fahrzeughalter. Die Gesamtkosten setzen sich aus der Verwarnung, den Abschleppkosten, eventuel-len Standgebühren und Verwaltungsgebühren zusammen.